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 Anlage B – Dienstleistungsbedingungen 
 
 

1. Verrechnungssätze für Dienstleistungen

die Verrechnungssätze für Personal sind 125,00 EUR je Stunde bei achtstündiger regelmäßiger Arbeitszeit von montags bis freitags, jeweils von 8.00 - 17.00 Uhr

 

1.2 Mehrarbeits- und Erschwernis-Zulagen

Bei den u. a. Arbeitszeiten oder -umständen werden folgende Zuschläge berechnet:

für die ersten zwei täglichen Mehrarbeitsstunden (6.00 - 8.00 / 17.00 - 19.00 Uhr) 25 %

ab der dritten täglichen Mehrarbeitsstunde (Nachtarbeit 19.00 - 6.00 Uhr) 50 %

Samstagsarbeit 50 %

Sonntagsarbeit 100 %

Feiertagsarbeit 150 %

Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge ist nur ein Zuschlag, und zwar der höhere, gültig; jedoch wird bei Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen außer dem Sonn- und Feiertagszuschlag auch der Nachtzuschlag erhoben.

 

1.3 Leihgebühren

Die vorgenannten Sätze verstehen sich einschl. Gestellung einfacher Messinstrumente und normaler Werkzeuge. Für Mess- und Hilfsgeräte (z. B. Oszilloscope, Computer, Schnittstellentester, HFMessgeräte etc.) beträgt die Leihgebühr 2 % vom Beschaffungswert pro angefangene Woche. Eventuelle Transportkosten für Montagewerkzeuge sowie andere Nebenkosten (Straßenbahn, Gepäck, Telefon, usw. ) gehen zu Lasten des Bestellers.

 

2. Reisekosten

Für Fahrten mit KFZ bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die n. a. Verrechnungssätze, die sich nach den gefahrenen Reisekilometern richten (normalerweise Entfernung Service-Stützpunkt -> Einsatzort -> Service- Stützpunkt).

Die Verrechnungssätze für Reisekilometer sind:

bis 50 km 0,00 EUR je km

ab 50 km 0,60 EUR je km

Diese Sätze beinhalten das Entgelt für die Arbeitszeit des Fahrers während der Fahrt und alle Nebenkosten für den Fahrer. Für jeden weiteren Beifahrer berechnen wir die Reisestunden des Mitarbeiters mit 50,00 EUR/Stunde je Mitarbeiter. Für notwendig werdende Dienstreisen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erhöhen sich die Reisekosten um die Hälfte der entsprechenden Zulagen nach

 

2.2. Flug- und Bahnreisen werden wie folgt berechnet:

a) Weiterberechnung der Kosten mit 5 % Verwaltungsaufschlag

b) Berechnung der Reisestunden des Mitarbeiters mit 50,00 EUR je Stunde

Für notwendig werdende Dienstreisen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erhöht sich dieser Satz um die Zulagen nach 1.2.

 

3. Kosten für Verpflegung und Übernachtung

3.1 Verpflegung und Übernachtung Inland

Die Spesen im Inland für Arbeitszeiten vor Ort betragen

bis 5 Arbeitsstunden: 12,00 EUR

über 5 Arbeitsstunden: 24,00 EUR

Übernachtung:

a) Pauschale 52,00 EUR

b) nach Aufwand, wenn die tatsächlichen Übernachtungskosten die Pauschale übersteigen

 

3.2 Verpflegung und Übernachtung Ausland

Die Spesen im Ausland für Arbeitszeiten vor Ort richten sich nach den Regelungen des Finanzamtes.

Übernachtung:

a) Pauschale lt. den Regelungen des Finanzamtes

b) nach Aufwand, wenn die tatsächlichen Übernachtungskosten die Pauschale übersteigen.

 

4. Heimfahrten

Familienheimfahrten regeln sich nach den Bestimmungen des Bundestarifvertrages für Montagemeister.

 

5. Rechnungslegung, Preiszuschläge

Die Rechnungslegung für Dienstleistungen erfolgt nach Anfall. Auf alle aufgeführten Sätze wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz berechnet, sofern gesetzlich vorgeschrieben. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt, netto, zahlbar. Bei Änderung der Voraussetzungen für die Verrechnungssätze behalten wir uns eine Anpassung vor. Die zur Durchführung der Dienstleistungen ggfls. erforderlichen Hilfskräfte und Hilfseinrichtungen werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

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